Unser Anliegen

"Man sieht nur, was man weiß."

Johann Wolfgang von Goethe 


Im Interesse des Kindes?

Was ist das Bestmögliche für Kinder und Jugendliche im familiengerichtlichen Verfahren und wie ist es zu erreichen?

Was meint das Gesetz mit „Kindeswohl“?

Welche Kriterien sind entscheidend für die normative Bestimmung des Wohls eines Kindes?

Neue Erkenntnisse in wissenschaftlicher Forschung?

Ist der aktuelle Forschungsstand bekannt und wird er hinreichend eingebunden?



Regelmäßige Fortbildungen sind von enormer praktischer Relevanz



Jedes Jahr sind rund 200. 000 minderjährige Kinder von der Trennung und Scheidung ihrer Eltern und einer Veränderung ihrer familiären Situation betroffen. 

Etwa 50. 000 Kinder werden jährlich in Obhut genommen. Sie leben anschließend in Einrichtungen oder Pflegefamilien.


Welche Regelung im Interesse des Kindes sind, wird häufig vor dem Familiengericht entschieden.

Erkenntnisse wissenschaftlicher Forschung haben Einfluss auf juristische Normen. Wie der unbestimmte Begriff Kindeswohl ausgelegt wird, hängt jedoch auch von den beteiligten Personen ab. Daher sind regelmäßige Fort- und Weiterbildungen unerlässlich.



Bei familiengerichtlichen Entscheidungen soll das Wohl des Kindes vorrangig berücksichtigt werden. 



Viele an familiengerichtlichen Entscheidungen beteiligte Personen sollen gemeinsam eine kindeswohlorientierte Entscheidung treffen und mittragen. 

Das geht nur, wenn man sich ausreichend mit dem Kindeswohl beschäftigt. Nicht nur juristisch. 


Gerade beim Familiengericht spielen Kenntnisse aus anderen Fachgebieten und viel Wissen um die kindliche Entwicklung eine große, oft entscheidende Rolle.

Entscheidungen basieren somit auch auf den Kenntnissen der beteiligten Personen. 


Das Wissen in diesen familiengerichtlichen „Nebengebieten“ bei den beteiligten Personen zu vermitteln und zu stärken, hat sich Fam-Ki zur Aufgabe gemacht.




Themenschwerpunkte




  • Sorge- und Umgang
  • Trennungskinder
  • Pflegekinder und Pflegefamilien
  • Kinderschutz
  • Kindeswohl und Kindeswille
  • Partnerschaftsgewalt und Umgangsrecht
  • Hochstrittige Kindschaftsverfahren
  • Traumatisierung
  • Bindungsprobleme
  • Vernachlässigung
  • Missbrauch u.v.m.

Wissenschaft & Forschung


Unsere Fortbildungen bieten Ihnen als Fachkraft die Möglichkeit, Ihr Wissen auf den aktuellen Stand zu bringen.


Wir arbeiten dafür mit führenden Expert*innen aus der Wissenschaft, Forschung und Praxis zusammen und wählen renommierte Referent*innen aus.

Kindeswohl verstehen



Mittels juristischen, sozialpädagogischen, medizinischen, ethischen und kinderpsychologischen Fragestellungen und Inhalten vermitteln wir einen interdisziplinären Ansatz. 

Für alle, die sich bilden wollen


Unsere Fortbildungen richten sich inhaltlich an Richter*innen, Verfahrensbeiständ*innenund Anwält*innen, Mitarbeitende im Jugendamt und Beratungseinrichtungen sowie alle anderen interessierte Fachkräfte aus benachbarten Berufsgruppen.


Fachanwält*innen können zudem Fortbildungspunkte sammeln.


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