Kindeswohl
Moralphilosophische Überlegungen zum Kindeswohlbegriff
Viele ungelöste Fragen im Sorge- und Umgangsrecht gehen darauf zurück, dass nicht hinreichend geklärt ist, wie der Begriff Kindeswohl auszulegen ist. Um über das Wohl von Kindern entscheiden zu können, muss deshalb zunächst geklärt werden, was mit Wohl überhaupt gemeint sein soll. Nur dann können akzeptable Entscheidungen in familienrechtlichen Verfahren gefunden werden.
Dr. Christine Böttger diskutiert interdisziplinär die Frage, was unter Kindeswohl verstanden werden soll.
"Aus moralphilosophischer Perspektive wird ein Kindeswohlbegriff gefordert, der sich am Respekt für das individuelle Kind orientiert."
Kindeswohl und Kindeswille
"Kindeswohl" ist ein rechtlich undefinierter Begriff. Eine individuelle Auslegung, die sensibel auf den Einzelfall reagieren kann, ist notwendig. Dennoch muss es eine normative Orientierung geben, an welche die Entscheidungen, die in Bezug auf Kinder getroffen werden, zu binden sind. Doch wie soll der Begriff Kindeswohl bestimmt und welche normativen Ideale sollen hierbei zum Ausdruck gebracht werden?
Wie können die Kinder und ihre individuellen Interessen, Gefühle und Wünsche im rechtlichen Verfahren berücksichtigt werden?
Leistungen
Kontakt
Dr. Christine Böttger
Kindeswohl - Kindeswille - Trennungskinder
In Vorträgen, Seminaren und Fortbildung von Fachkräften diskutiert
Dr. Christine Böttger interdisziplinär u.a. über die Themen Kindeswohl und Kindeswille.
Kontakt aufnehmen: