Kindeswohl

Kindeswohl

Moralphilosophische Überlegungen zum Kindeswohlbegriff


Viele ungelöste Fragen im Sorge- und Umgangsrecht gehen darauf zurück, dass nicht hinreichend geklärt ist, wie der Begriff Kindeswohl auszulegen ist. Um über das Wohl von Kindern entscheiden zu können, muss deshalb zunächst geklärt werden, was mit Wohl überhaupt gemeint sein soll. Nur dann können akzeptable Entscheidungen in familienrechtlichen Verfahren gefunden werden. 


Dr. Christine Böttger diskutiert interdisziplinär die Frage, was unter Kindeswohl verstanden werden soll.

"Aus moralphilosophischer Perspektive wird ein Kindeswohlbegriff gefordert, der sich am Respekt für das individuelle Kind orientiert."

Kindeswohl und Kindeswille

"Kindeswohl" ist ein rechtlich undefinierter Begriff. Eine individuelle Auslegung, die sensibel auf den Einzelfall reagieren kann, ist notwendig. Dennoch muss es eine normative Orientierung geben, an welche die Entscheidungen, die in Bezug auf Kinder getroffen werden, zu binden sind. Doch wie soll der Begriff Kindeswohl bestimmt und welche normativen Ideale sollen hierbei zum Ausdruck gebracht werden?

Wie können die Kinder und ihre individuellen Interessen, Gefühle und Wünsche im rechtlichen Verfahren berücksichtigt werden?

Leistungen

Wir informieren Sie, sobald das nächste Seminar zu diesem Thema stattfindet.

Das Wohl von Kindern schützen

In Form von Vorträgen, Workshops oder Fachtagen bieten wir Fortbildungen zu den Themen Kindeswohl und Kindeswille aus interdiziplinärer Perspektive.


Informieren Sie sich über anstehende Termine oder buchen Sie eine Inhouse-Fortbildung.


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Inhouse Schulungen

Gerne bieten wir Ihnen die Möglichkeit, einen Vortrag oder Fachtag auch in Ihrem Haus durchzuführen – online oder in Präsenz. Dabei können wir spezielle Fragestellungen und Themenschwerpunkte für Sie ausarbeiten. 


Für Jugendämter, Frauenhäuser, Beratungseinrichtungen, Juristen u.v.m.


Sprechen Sie uns an. Wir erarbeiten gern zusammen mit Ihnen ein individuelles Angebot.

Kindeswohl aus philosophischer Perspektive

Kindeswohl umfasst sowohl Schutz als auch Partizipation. In diesem Spannungsweld muss entschieden werden, wann Kinder selbst entscheiden und wann Erwachsene das für sie übernehmen. 


Entscheiden Erwachsene, muss zudem geklärt werden, nach welchen Bedingungen sie dies tun. Kinder, für die Fachkräfte Entscheidungen treffen, dürfen nicht vom Bauchgefühl einzelner Erwachsener abhängig sein. Erwachsene, die sich beruflich mit dem Kindeswohl beschäftigen, sollten daher eine klare Haltung gewinnen, was unter Kindeswohl verstanden werden soll.


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Kindeswohl und Kindeswille

Sämtliche Fragen, die sich mit der Berücksichtigung des Kindeswillens im familiengerichtlichen Verfahren beschäftigen, hängen eng damit zusammen, was unter Kindeswohl verstanden wird. Auch deshalb ist es notwendig, sich mit interdiziplinären Perspektiven zum Kindeswohl auseinanderzusetzen. 


Partizipation ist nicht nur eine Frage der Pädagogik, sondern auch eine des Menschenrechts. Welche Konsequenzen müssen daraus gezogen werden? Wie können die Gefühle, Wünsche und Bedürfnisse von Kindern angemessen berücksichtigt werden?


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Kontakt


Dr. Christine Böttger

Kindeswohl - Kindeswille - Trennungskinder

In Vorträgen, Seminaren und Fortbildung von Fachkräften diskutiert

Dr. Christine Böttger interdisziplinär u.a. über die Themen Kindeswohl und Kindeswille.


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