Gewalt in Paarbeziehungen und Umgangsrecht
Kindeswohl im Kontext innerfamiliärer Gewalt
Wenn es Gewalt in einer Familie gegeben hat und sich die Eltern dann trennen, kollidieren sehr viele unterschiedliche Interessen miteinander. Es müssen Eltern- und Kinderrechte sowie Gewaltschutz miteinander in Einklang gebracht werden. Der von Gewalt betroffene Elternteil hat das Recht auf Schutz durch räumlichen Abstand vor dem Täter, gleichzeitig sind Opfer ggf. verpflichtet, ein gemeinsames Sorgerecht mit dem Täter auszuüben. Zudem gibt es ein verfassungsrechtlich geschütztes Recht auf Umgang beider Eltern mit dem Kind. Hier können brisante Konflikte entstehen.
Werden diese Konflikte nicht hinreichend gelöst, kann das fatale Folgen haben.
Was bedeutet Kindeswohl im Kontext von Gewalt in Paarbeziehungen?
Beratungseinrichten und Entscheidungstragende beim Familiengericht orientieren sich bei der Auslegung des Kindeswohls an einem Leitbild, das gemeinsame, kooperative elterliche Verantwortungsgemeinschaft und einvernehmliche Lösungen der Kindeseltern anstrebt. Kinder sollen auch nach der Trennung Kontakt zu beiden Elternteilen haben.
Bei Fällen von Gewalt in der Elternbeziehung ist dies jedoch kaum möglich und ein besonderer Schutz ist meist notwendig. Braucht es hier ein anderes Leitbild? Was bedeutet Kindeswohl im Kontext von häuslicher Gewalt?
Leistungen
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Dr. Christine Böttger
Häusliche Gewalt und Umgangsrecht
Dr. Christine Böttger trägt wissenschaftlich, durch Fortbildung von Fachkräften in Jugendämtern, Familiengerichten, Beratungseinrichtungen oder Frauenhäusern und als Verfahrensbeiständin zum Schutz von Kindern in Gewaltfamilien bei.
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