Seminar: Partnerschaftsgewalt und Umgangsrecht

Häusliche Gewalt und Umgangsrecht


Fortbildungssemniar: Dr. Christine Böttger

Tagesveranstaltung


Zielgruppe:

Fachkräfte der öffentlichen und freien Jugendhilfe, Verfahrensbeistände, 

Familienrichter*innen, Anwält*innen, psychologische Sachverständige im 

Familienrecht, Berater*innen und andere Interessierte aus benachbarten Berufsgruppen.


Inhalte: 

Bei der Auslegung des Kindeswohls wird sich in der Regel an einem Leitbild, das gemeinsame, kooperative elterliche Verantwortungsgemeinschaft und einvernehmliche Lösungen der Kindeseltern anstrebt, orientiert. Kinder sollen auch nach der Trennung Kontakt zu beiden Elternteilen haben. Fraglich ist, inwieweit dies gleichermaßen bei Fällen von Partnerschaftsgewalt möglich ist, bzw. ob hier ein besonderer Schutz notwendig ist. Wann ist z.B. ein begleiteter Umgang sinnvoll? Wann ist ein Umgangsausschluss  notwendig? Welche Bedürfnisse der Kinder müssen berücksichtigt werden?  


In der Regel sind es Mütter, die Gewalt durch den Vater erleben. Auf dieser Opferkonstellation basiert die meiste Forschung, auf die im Seminar eingegangen werden soll. Es soll auch besprochen werden, was dies für die Praxis bedeutet. Denn das Thema häusliche Gewalt wird häufig von einer großen Unsicherheit begleitet. Was meint z.B. der Begriff „Gewalt“ und wie lässt er sich von Streit abgrenzen?


Der Fokus des Seminars liegt jedoch klar auf dem Kindeswohl. Als roter Faden zieht sich durch das ganze Seminar die Frage, was "gut für Kinder" ist und wie Fachkräfte bestmöglich das Kindeswohl vertreten können.



Ziel:

Das Fortbildungsseminar vermittelt Teilnehmer*innen in Fällen häuslicher Gewalt ein Bewusstsein für die möglichen Risiken und bietet mehr Sicherheit in diesem Themenschwerpunkt, um die Interessen des Kindes bestmöglich zu vertreten.



Format:

Onlineseminar.


Referentin:

Dr. Christine Böttger - als Mitarbeiterin in der Forschungsgruppe Kindeswohl an der Universität Bremen (Zentrum für Klinische Psychologie & Rehabilitation (ZKPR)) war sie zuständig für den Themenschwerpunkt "Partnerschaftsgewalt und Umgangsrecht". Weitere Forschungsschwerpunkte sind die moralphilosophische Auseinandersetzung mit dem Kindeswohlbegriff und der Schutz des Kindeswohls in Trennungsfamilien (Universität Bremen, Fachbereich Philosophie). Aktuell trägt sie wissenschaftlich, durch Fortbildung von Fachkräften in Jugendämtern, Familiengerichten, Beratungseinrichtungen oder Frauenhäusern und als Verfahrensbeiständin zum Schutz von Kindern in Gewaltfamilien bei.

 

Termin:  14. Februar 2024

Uhrzeit: 9:00 - 16:00 Uhr


Veranstaltungsort: Online. Sie benötigen Internetzugang.


Teilnahmebestätigung/ Fortbildungspunkte:

Alle Teilnehmer*innen erhalten im Anschluss eine Bescheinigung über die Teilnahme. Fachanwälte können Fortbildungspunkte sammeln.


Teilnahmebeitrag: EUR 245,00 Euro zzgl. MwSt.


Ermäßigung: möglich. Bitte sprechen Sie uns an.

Zudem können Gruppenpreise berücksichtigt werden.



Fam-Ki - 14. Februrar 2024 

Tagesablauf:


Referentin: Dr. Christine Böttger


- Beginn: 9:00 Uhr

- Mittagspause: 12:00 - 13:00 Uhr


Zwischenpausen nach Vereinbarung.


- Ende: 16:00 Uhr

Anmeldung

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